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INHALT:

Konzern-Anhang III. Erläuterungen zu Posten der KonzernBilanz und Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei auf die eigenen Leistungen auch Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet wurden. Nach § 253 Abs. 3 HGB werden notwendige planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Das bewegliche Anlagevermögen wurde linear abgeschrieben. Die Zugänge der unbeweglichen Anlagegüter und immateriellen Vermögensgegenstände werden zeitanteilig abgeschrieben. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die in 2008 und 2009 angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 aber nicht 1.000,00 übersteigen, werden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab 2010 wurden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 nicht übersteigen, in Ausübung des Wahlrechts nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Von den Finanzanlagen werden die Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die an Betriebsangehörige ausgereichten Wohnungsbaudarlehen wurden zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Vorräten wurde eine Stichprobeninventur durchgeführt; die Bewertung erfolgt zu durchschnittlichen Einstands- oder niedrigeren Tagespreisen. Für Wasser, Werbematerialien, Wärme, Erdgas und Lebensmittelvorräte der Kantine bestehen jeweils Festwerte. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. Barwerten bilanziert. Die erhaltenen Anzahlungen für Energie- und Wasserlieferungen werden offen von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt. Wertberichtigungen wurden in ausreichendem Maße gebildet. Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert. Die gemäß AVB bis zum 31. Dezember 2002 erhobenen Baukostenzuschüsse für Verteilungsanlagen werden als empfangene Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst. Die ab dem 1. Januar 2003 erhobenen Baukostenzuschüsse werden ebenfalls passiviert, aber entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Auflösungen werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Grundsätzen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) neu bewertet. Das versicherungsmathematische Gutachten wurde nach den Richttafeln 2005 von Prof. Klaus Heubeck, einem Rechnungszinssatz von 5,15 % p.a. und einer erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerung von 1,5 % p.a. aufgestellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen künftige Preis- und Kostensteigerungen. Für die Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde der laufzeitadäquate Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung ermittelt. Die Verpflichtung der Gesellschaft aus abgeschlossenen Altersteilzeitverträgen resultiert aus dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit sowie ergänzend aus einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung. Für die Rückstellung wurde der versicherungsmathematische Barwert angesetzt. Der Berechnung lag ein Rechnungszinssatz von 5,5 v. H. zu Grunde. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungswert passiviert. 38 ESTW ­ Erlanger Stadtwerke


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